Offenlegung zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit beinhaltet ökologische Verantwortung, ebenso wie ökonomische, soziale und gesellschaftspolitische Ziele, die meist unter der Bezeichnung ESG (Environment, Social, Governance) zusammengefasst werden. Lebensversicherungsgesellschaften unterliegen diesbezüglich Offenlegungspflichten aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten gibt Quantum Leben AG Folgendes bekannt:

1. Unternehmensbezogenen Offenlegung

Die Quantum Leben AG ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst. Als langfristig orientierter Investor unterstützt Quantum Leben grundsätzlich die von der EU definierten Nachhaltigkeitsziele. Quantum Leben hat jedoch die EU-Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nicht explizit in ihrem Investitions­entscheidungsprozess integriert. Folglich hat sie keinen vollen Überblick zu möglichen nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionstätigkeit im Sinne der SFDR. Die hierfür erforderlichen Daten, Erfahrungen und analytischen Ressourcen müssen erst noch aufgebaut werden.

Die Vergütungspolitik der Quantum Leben AG ist langfristig orientiert und ESG-neutral.

2. Produktbezogene Offenlegung

Quantum Leben bietet derzeit keine Versicherungsanlageprodukte an, die explizit an den Nachhaltigkeitskriterien der Europäischen Union ausgerichtet sind. Quantum Leben macht daher auch keine Aussagen zu möglichen negativen Auswirkungen der im Rahmen dieser Produkte gewählten Kapitalanlagen auf die in der SFDR genannten Gesellschafts-, Umwelt- und Nachhaltigkeits­ziele.

Dies vorausgeschickt, sind die Unit Linked-Kunden in der Wahl ihrer Anlagestrategie frei, so dass sie bei deren Festlegung ihre eigenen Nachhaltigkeitspräferenzen unmittelbar zur Geltung bringen können.

 

 

 


Kategorie: | Datum: 23 Mai, 2023